„Wenn du irgendwann heiratest, was für ein Kleid möchtest du dann tragen?“ Eine normale Frage unter Freundinnen, die dann und wann gestellt wird. Üblicherweise ausgelöst durch die besonders hässliche Auslage eines Brautmodengeschäfts oder dem Genuss von drei Flaschen Wein an einem verregneten Freitagabend. Selbst wenn die Gefragte sich nicht im Entferntesten mit dem Gedanken an eine Hochzeit trägt, wird sie ihr Traumkleid bis in kleinste Detail beschreiben können.
Nicht so bei folgender Frage: „Wenn du irgendwann heiratest, wie soll dann dein Ehevertrag aussehen?“ Die gängigen Reaktionen variieren zwischen leichter Irritation, ungläubigem Staunen und Ausrufen wie: „Ehevertrag? Wie unromantisch! Wir reden doch hier von einer Hochzeit – nicht von einer Firmengründung!“
Auch wenn die gemeinsame Nennung von Brautkleid und Ehevertrag im ersten Moment etwas unpassend klingt, sollten sich die Bräute von heute wohl nach und nach daran gewöhnen.
Eheverträge sind nicht nur in den Kreisen der Promis und Reichen Usus, sondern schützen und regeln auch die Ehen von Normalverdienern. In der Gesetzgebung existieren zwar bestimmte Regelungen, die den finanziell Schwächeren im Falle einer Scheidung, berücksichtigen, doch stammen jene aus einer Zeit, in der Ehen noch anders funktionierten als heutzutage. Die klassische Ehe, bestehend aus dem berufstätigen Mann und der Hausfrau und Mutter, ist längst nicht mehr das vorherrschende Modell. Viele Frauen meistern den Spagat zwischen Kind, Haushalt und Beruf, und manche sind beruflich auch erfolgreicher als ihre Ehemänner. Die finanzielle Umwälzung bringt die alten Ehestrukturen ins Wanken und die Rahmenbedingungen müssen neu definiert und geklärt werden.
Die Organisation einer Hochzeit ist keine kleine Sache und ein Ehevertrag eine zusätzliche Belastung. Zwischen Menu-Testessen, perfektem Brautkleid, Bandprobe und dem gefühlten Wählens der Hälfte aller existierenden Telefonnummern Deutschland´ s, um die perfekte Hochzeit zu gestalten, werden sich die wenigsten mit Vertragsklauseln herumschlagen wollen. Doch muss ein solcher Vertrag nicht zwingend vor der Trauung geschlossen werden. Im Grunde ist eine vertragliche Regelung zu jedem Zeitpunkt einer Ehe möglich.
Damit Sie aber nicht, wenn es gerade brenzlig wird, sämtliche Rechtsanwälte München ´s abklappern müssen, um noch schnell einen Ehevertrag aufzusetzen, sollten Sie die Angelegenheit frühzeitig mit Ihrem Partner klären. Dann können Sie ganz entspannt in einen neuen Lebensabschnitt starten!
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