Ginkgo-Nahrungsergänzungsmittel von Gericht gestoppt

Neben diesen hochwertigen Medikamenten kann man gelegentlich auch Ginkgo-haltige Nahrungsergänzungsmittel erwerben. Ein Urteil des Landgerichts Hamburg setzt den fragwürdigen Produkten jetzt Grenzen. 
Vor wenigen Tagen hat das Landgericht Hamburg per Versäumnisurteil (Az.: 312 O 286/09) den Vertrieb eines Ginkgo-haltigen Nahrungsergänzungsmittels untersagt und mit seiner Entscheidung einen Meilenstein beim Schutz der Verbraucher in diesem Bereich gesetzt. Gegenstand des Verfahrens war die Zulässigkeit des Vertriebs von Lebensmitteln bzw. Nahrungsergänzungsmitteln mit dem Inhaltsstoff Ginkgo-biloba-Extrakt. Konkret ging es dabei um Ginkgo-Kapseln, die als Monopräparat 100 mg Ginkgo-Biloba-Extrakt enthalten haben. 
Das klagende Unternehmen hat vorgetragen, dass
– der bei dem Produkt verwendete Ginkgo-Extrakt einen bei Lebensmitteln nicht zulässigen Zusatzstoff darstellt,
– das Ginkgo-haltige Nahrungsergänzungsmittel ein nicht sicheres Lebensmittel ist, weil bei der empfohlenen täglichen Verzehrdosis von 100 mg arzneiliche Nebenwirkungen nicht ausgeschlossen sind. 
Diese Einschätzung hat das Gericht soweit überzeugt, dass es per Versäumnisurteil den weiteren Vertrieb der Ginkgo-haltigen Nahrungsergänzungskapseln untersagte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Weitere Informationen zu Phytotherapie finden Sie unter www.phytotherapie-komitee.de  KFN 13/2009 – 7.12.2009





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