Keine Gesundheitswerbung in Sonnenstudios

Zum Abschluss der fünften Internationalen EUROSKIN-Konferenz „Reducing the Health Risks of Sunbed Use – Needs for further European Harmonization of Regulations“ stellten die Teilnehmer der EUROSKIN-Konferenz ihre Empfehlungen an die Politiker in einem Katalog zusammen. Die Empfehlungen basieren auf dem „Code of Practice for artificial Tanning“ (www.euroskin.eu), der 2005 EUROSKIN bei der Europäischen Kommission eingereicht und weitgehend akzeptiert wurde.
Der Neun-Punkte-Katalog enthält abgestimmte Forderungen für die Nutzung von Sonnenstudios, die europaweit realisiert werden sollen. Aktuell ergänzt wurde der Katalog in Hamburg um die Empfehlung: Sonnenstudios nicht zu nutzen, um den Vitamin-D-Bedarf zu decken sowie den Hinweis, dass die Therapie mit UV-Strahlung nur in Kliniken und ärztlichen Praxen erfolgen darf. Hauptziel der Experten: die Risiken von zusätzlicher UV-Exposition in Sonnenstudios reduzieren, um Hautkrebs zu verhindern.
Hier die Forderungen im Einzelnen:
1. Die Beschränkung der Bestrahlungsstärke in Sonnenstudios auf 0,3 W/m2 ist nicht ausreichend. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass bei dieser Bestrahlungsstärke ein MED (MED = Minimale Erythem Dosis; Erythem = Sonnenbrand) nicht überschritten werden kann.
2. Um Sonnenbrand sicher zu vermeiden, muss außerdem ein individueller Bestrahlungsplan erstellt werden (Personal-Dosis).
3. Ausgebildetes Personal
4. Verbot von Münz-Solarien
5. Verbot der Nutzung von Solarien unter 18 Jahren
6. Keine Bewerbung von biopositiven Effekten (Gesundheitswerbung)
7. Es wird nicht empfohlen, Sonnenstudios zu nutzen, um den Vitamin-D-Bedarf zu decken.
8. Die Therapie mit UV-Strahlung darf nur in Kliniken oder ärztlichen Praxen erbracht werden.
9. Entfernung aller Kosmetika vor Nutzung eines Solariums
10. Keine Nutzung von Bräunigungsbeschleunigern.
Rüdiger Greinert, Generalsekretär EUROSKIN erklärt: „Diese Empfehlungen stellten die Grundlage für alle europäischen Länder dar. Jedes Land kann daraufhin seine eigenen gesetzlichen oder freiwilligen Regelungen für die Nutzung von Sonnenstudios umsetzen.“
EUROSKIN ist sich einig mit der WHO, dass eine Umsetzung dieser Empfehlungen nur auf gesetzlichem Wege möglich ist.
In Deutschland wurde seit 2001 versucht, mit dem Bundesministerium für Umwelt, den Bundesamt für Strahlenschutz, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention sowie mit den Herstellern und Betreibern von Solarien diese Empfehlungen auf freiwilliger Basis zu realisieren (Zertifizierung als „Geprüftes Sonnenstudio“ gemäß Kriterien des Bundesamtes für Strahlenschutz). Trotz dieses Bemühens haben sich bisher nur rund 100 der 6.000 Studios seit 2003 zertifizieren lassen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat deshalb gesetzliche Regulierungen für 2009 angekündigt, die eine Nutzung unter 18 Jahren verbietet. Ebenso dringlich ist ein Verbot, in Sonnenstudios mit therapeutischen Gesundheitsangeboten zu werben: „Wenn wir in Deutschland von rund vier Millionen meist jungen Nutzern ausgehen, die ein Sonnenstudio zweimal wöchentlich besuchen und weiteren 12 Millionen, die es gelegentlich aufsuchen, „können wir davon ausgehen, dass ein Großteil dieser Menschen später Hautkrebs bekommt“, erklärt Prof. Dr. med. Eckart Breitbart, Zweiter Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e. V.
Quelle: DERMAforum – Nr.11 – November 2007





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